Rechtsprechung
BGH, 14.02.2008 - BLw 21/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Geltung der besonderen Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche bei Abfindungsansprüchen aus Übergabeverträgen nach § 17 Höfeordnung (HöfeO); Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenzbeschwerde
- Judicialis
LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 33; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; HöfeO § ... 12; ; HöfeO § 17; ; BGB § 195; ; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 2; ; KostO § 18 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1
Voraussetzungen einer Divergenzrechtsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Meppen, 10.07.2007 - 28 Lw 78/07
- OLG Oldenburg, 06.09.2007 - 10 W 34/07
- BGH, 14.02.2008 - BLw 21/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.01.1991 - IV ZR 299/89
Ausgleichsansprüche bei ungleicher Übertragung des Vermögens auf Kinder
Auszug aus BGH, 14.02.2008 - BLw 21/07
Die eine Entscheidung (BGHZ 113, 310 ff.) ist schon deshalb nicht geeignet, eine Abweichung des Beschwerdegerichts bei der Entscheidung über die von dem Antragsgegner gegen den Abfindungsanspruch erhobene Verjährungseinrede aufzuzeigen, weil sich die Vergleichsentscheidung mit Verjährungsfragen überhaupt nicht befasst.Eine Divergenzbeschwerde kann auch nicht mit der von der Rechtsbeschwerde erhobenen Rüge begründet werden, dass das Beschwerdegericht einen in der Vergleichsentscheidung ausgesprochenen allgemeinen Grundsatz nicht beachtet habe, hier denjenigen, dass Verträge, mit denen das Vermögen eines Betriebsinhabers an dessen (künftigen) Erben im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden soll, sich im Grundsatz nicht nach Erbrecht, sondern nach den Vorschriften über die Rechtsgeschäfte unter Lebenden richten (BGHZ 113, 310, 313).
- BGH, 06.11.1997 - BLw 20/97
Darlegung eines Abweichungsfalls
Auszug aus BGH, 14.02.2008 - BLw 21/07
Die Divergenzbeschwerde dient der Wahrung der Rechtseinheit und ist deshalb auf die Fälle beschränkt, in denen das Beschwerdegericht zu einer bestimmten Rechtsfrage eine andere Rechtsansicht vertritt als die Vergleichsentscheidung; allein die Nichtanwendung eines in der Rechtsprechung herausgearbeiteten allgemeinen Grundsatzes führt noch nicht zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde (Senat, Beschl. v. 6. November 1997, BLw 20/97, NJW-RR 1998, 278). - BGH, 24.04.1986 - BLw 9/85
Berechnung von Abfindungs- und Abfindungsergänzungsansprüchen
Auszug aus BGH, 14.02.2008 - BLw 21/07
Es besteht auch keine Divergenz zu dem Beschluss des Senats vom 24. April 1986 (BLw 9/85, NJW-RR 1986, 1014 ff. = AgrarR 1986, 319 ff.).
- BGH, 18.04.2007 - IV ZR 279/05
Geltungsbereich der 30-jährigen Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche
Auszug aus BGH, 14.02.2008 - BLw 21/07
Für die familien- und erbrechtlichen Ansprüche sollte es nach den Vorstellungen des Gesetzgebers (dazu BT-Drucks. 14/6040, S. 106; BGH, Urt. v. 18. April 2007, IV ZR 279/05, NJW 2007, 2174) jedoch bei der bisherigen dreißigjährigen Frist bleiben, wofür es einer besonderen Bestimmung bedurfte (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB). - BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 14.02.2008 - BLw 21/07
Das Beschwerdegericht muss die gleiche Rechtsfrage abweichend von einer von der Rechtsbeschwerde zitierten Vergleichsentscheidung beantwortet haben und die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruhen (Senat, BGHZ 89, 149, 151). - BGH, 05.07.1955 - V BLw 79/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.02.2008 - BLw 21/07
Daran fehlt es nämlich, wenn sich die gesetzlichen Regelungen grundlegend verändert haben, nach denen über die Rechtsfrage zu entscheiden ist (BGHZ 7, 339, 342; vgl. auch: Senat, Beschl. v. 5. Juli 1955, V BLw 79/54, RdL 1955, 251, 253; Beschl. v. 14. Oktober 1993, BLw 33/93, AgrarR 1995, 34). - BGH, 14.10.1993 - BLw 33/93
Eigentum an einem landwirtschaftlichen Hof - Errichtung eines Testaments - …
Auszug aus BGH, 14.02.2008 - BLw 21/07
Daran fehlt es nämlich, wenn sich die gesetzlichen Regelungen grundlegend verändert haben, nach denen über die Rechtsfrage zu entscheiden ist (BGHZ 7, 339, 342; vgl. auch: Senat, Beschl. v. 5. Juli 1955, V BLw 79/54, RdL 1955, 251, 253; Beschl. v. 14. Oktober 1993, BLw 33/93, AgrarR 1995, 34). - BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht
Auszug aus BGH, 14.02.2008 - BLw 21/07
Daran fehlt es nämlich, wenn sich die gesetzlichen Regelungen grundlegend verändert haben, nach denen über die Rechtsfrage zu entscheiden ist (BGHZ 7, 339, 342; vgl. auch: Senat, Beschl. v. 5. Juli 1955, V BLw 79/54, RdL 1955, 251, 253; Beschl. v. 14. Oktober 1993, BLw 33/93, AgrarR 1995, 34).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14
Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung
Eine Verletzung derselben ist anzunehmen, wenn die durch die Aufgaben des Denkmalschutzes verursachte Bindung von Haushaltsmitteln bei einer kommunalen Gebietskörperschaft dazu führt, dass sie ihre eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann (…so auch SächsOVG, Urt. v. 17.04.2016 - 1 A 265/14 -, juris RdNr. 18; ThürOVG, Urt. v. 16.02.2008 - 1 KO 717/06 -, BeckRS 2008, 3870;… VGH Bad.- Württ., Urt. v. 10.10.1989 - 1 S 376/88 -, NVwZ 1990, 586, für das jeweilige Landesrecht).